Donnerstag, 11. Mai 2017

Presserecht betrifft auch Gemeinden

Presserecht geht nicht nur Presseleute etwas an. Auch Gemeinden veröffentlichen Galerien, Predigten und Informationen aus einer privaten Grauzone im Internet - oft ohne Abwägung möglicher Folgen.



Wie niedlich, wenn Max und Berta durch den Kinderraum krabbeln. Klick, das Foto für den Facebook-Kanal der Gemeinde ist im Kasten und kurz darauf schon hochgeladen. Ein Like kommt aus Amerika, einer von der Tante und die Gattin des Organisten teilt das Bild gleich noch auf Twitter. Der viralen Verbreitung steht nun nichts mehr im Wege.

Das Foto von Max und Berta Müller

Hier gibt es gleich mehrere Ansätze für juristische Konsequenzen: Es beginnt mit dem Recht am eigenen Bild. Max und Berta heißen mit Nachnamen zwar Müller, sind aber nicht mit dem Regierenden Bürgermeister Berlins verwandt. Deshalb stehen sie nicht als absolute oder relative Personen der Zeitgeschichte im Fokus der Öffentlichkeit. Auf dem Foto sind sie zentraler Punkt und deutlich erkennbar. Sie stellen also kein Beiwerk dar, etwa für die neue Plastik-Kinderküche mit Herd und Durchreiche oder zur Untermalung der Regalwände mit Godly-Play-Materialien.

Presserecht Michael Schmuck
Das neue Presserecht - Praxistipps für Journalisten - Michael Schmuck
 "Das neue Presserecht - Praxistipps für Journalisten" hatten wir bei einem Seminar der Evangelischen Allianz empfohlen bekommen.

Achtung! Das Buch ist schon wieder nicht fromm - aber nützlich.

Harter Lesestoff auf 211 Seiten

Der Autor, Michael Schmuck, ist Journalist und Anwalt. Auf heitere Weise versucht er dem Leser ein sehr trockenes Thema nahe zu bringen. Trotz all seiner Mühe brauchte ich drei Anläufe, bis ich die 211 Seiten endlich durchgelesen hatte. Zwischen den Anläufen lagen Wochen und Monate.

Sensibel werden für das Recht

Das Buch sensibilisiert für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte fotografierter, zitierter und beschriebener Personen. Es geht auf die Meinungsfreiheit ein, beschäftigt sich mit Wahrheit und differenziert zwischen Vermutung, Verdacht, Tatsache und Gerücht.

Was darf zitiert werden? In welchem Umfang darf etwas zitiert werden? Welcher Name muss unter dem Artikel stehen? Wie sieht es mit der Kopie und dem "zu Eigen machen" fremder Inhalte aus? Alles Fragen, die das Buch ausführlich und mit Praxisbeispielen beantwortet. Wer sich eingehender mit einem Themenkomplex beschäftigen möchte, findet im Text die passenden Aktenzeichen zu den Gerichtsverhandlungen und Urteilen.

Auf der sicheren Seite ist im Prinzip jeder, der folgende Regeln beherzigt:
  1. Wahrheit
  2. keine Fotos von Privatpersonen
  3. keine Informationen aus dem Privatleben
  4. Wahrheit
Zum zweiten und dritten Punkt gibt es jede Menge Ausnahmen. Diese werden im Buch beschrieben. Zum ersten und vierten Punkt gibt es keine Ausnahmen. Es sei denn, es geht um einen Praxistest der Paragraphen 185 bis 187 des Strafgesetzbuches.

Widerruf und Streitereien

Das letzte Drittel des Buches informiert über die konkreten Folgen von Verstößen. Wie nutzt man den "Redaktionsschwanz", wie funktionieren eine Klarstellung, eine Distanzierung oder ein Widerruf. Die Sorry-Kasse der Redaktionen wird nur am Rande erwähnt. Diese steht für eventuelle Übertretungen des Gesetzes zur Verfügung. Weil Paparazzi und deren Verlage in Deutschland neuerdings zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt werden, sind diese Kassen inzwischen leer und Paparazzi kaum noch unterwegs.

Apropos Geldstrafen: Im Gegensatz zum Schadenersatz, der sich auf klar zu beziffernden Sachschaden bezieht, gibt es noch das Schmerzensgeld. Bei Max und Berta Müller käme wohl letzteres zum Tragen.